DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN BETREFFEND HAUSARZTMODELL

Was tun bei Krankheit oder Unfall?
Bitte wenden Sie sich immer zuerst an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Bei Bedarf werden Sie an eine Spezialistin/einen Spezialisten oder ins Spital überwiesen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt koordiniert Ihre weitere Behandlung.

Was tun im Notfall?
Der erste Schritt im Notfall ist immer zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an einen Notfallarzt oder ein Spital. In bedrohlichen Situationen dürfen Sie selbstverständlich jederzeit einen Notfalldienst in Anspruch nehmen.

Aber bitte denken Sie daran, dass alle Notfallbehandlungen bei „fremden“ Ärzten oder in Spitälern innert sieben Tagen bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt gemeldet werden müssen. Sollten Sie nach einem Notfall weitere medizinische Behandlung benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.

Ich wurde als Notfall im Spital eingeliefert – was gilt es zu beachten?
Wenn Sie notfallmässig ohne Überweisung ins Spital eingeliefert wurden, dann informieren Sie innerhalb von sieben Tagen Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. So kann Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt sich auch während Ihres Spitalaufenthaltes um alles kümmern, wie zum Beispiel dem Spital alle wichtigen Informationen geben oder eine allfällige Nachbehandlung rechtzeitig planen.

Ich muss ins Spital oder benötige eine gezielte Rehabilitation (Reha).
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt wird gemeinsam mit Ihnen das geeignete Spital oder die optimale Kur wählen und alles Notwendige veranlassen. Auch wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung (privat oder halbprivat) haben, benötigen Sie eine Überweisung. Informieren Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt darüber.

Ich möchte eine Spezialistin/einen Spezialisten konsultieren, wie funktioniert das?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Sie/er hat den Überblick über Ihre Behandlung. Wenn angezeigt, überweist sie/er Sie zu einer Spezialistin oder einem Spezialisten.

Aktuell bin ich bei einer Spezialistin/einem Spezialisten in Behandlung. Kann ich die Behandlung fortführen?
Besprechen Sie diese Frage mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Gemeinsam mit Ihnen wird sie/er das optimale Vorgehen festlegen. Auf jeden Fall benötigen Sie eine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Kann ich meine Frauenärztin/meinen Frauenarzt behalten?
Selbstverständlich, die Frauenärztin oder der Frauenarzt ist frei wählbar. Sie brauchen keine Überweisung durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt für Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftskontrollen. Über eine geplante gynäkologische Operation müssen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt informieren.

Kann mein Kind direkt zur Kinderärztin/zum Kinderarzt?
Dies ist eine Frage, die Sie direkt mit Ihrer Versicherung klären müssen. Denn einige Versicherungen verlangen für die Kinderärztin/den Kinderarzt eine Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt.

Kann ich direkt zur Augenärztin/zum Augenarzt gehen?
Ja, die Augenärztin/der Augenarzt ist frei wählbar. Für Brillenanpassungen und Kontrolluntersuchungen benötigen Sie keine Überweisung durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Wenn die Augenärztin/der Augenarzt eine Operation plant, müssen Sie dies Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt mitteilen.

Ich möchte zu einer Physiotherapeutin/einem Physiotherapeuten oder Chiropraktiker/in – wie gehe ich vor?
Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, denn Sie benötigen dafür eine Überweisung.

Wie kann ich ins Hausarztmodell wechseln?
Doktorhuus hat mit verschiedenen Krankenversicherern Verträge abgeschlossen. Zwei Zeitpunkte kommen in Frage, je nachdem, ob Ihre Versicherung Vertragspartner von Doktorhuus ist. Am ersten Tag des nächsten Monats, wenn Ihre Versicherung einen Vertrag mit Doktorhuus hat. Auskunft erteilt Ihre Versicherungsagentur. Auf Ende des Jahres (oder bei einer Basis Franchise von 300 CHF/Jahr auf Mitte des Jahres), wenn Ihre Versicherung keinen Vertrag mit Doktorhuus hat. In diesem Fall müssen Sie Ihre Grundversicherung zu einer der Krankenversicherungen wechseln, die Vertragspartner von Doktorhuus ist. Offerten erhalten Sie bei allen beteiligten Krankenversicherungen. Vergessen Sie nicht, die bestehende Versicherung zu kündigen.

Leider bin ich nicht zufrieden mit meiner Hausärztin/meinem Hausarzt – was jetzt?
Sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder einer ihrer/seiner Entscheidungen auch nach einem offenen Gespräch nicht zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Innerhalb des Doktorhuus Ärztenetzwerks ist ein Arztwechsel immer möglich, muss aber dem Versicherer gemeldet werden.

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Doktorhuus Ärztenetzwerk AG
Ringstrasse 15a
8600 Dübendorf
info@doktor-huus.ch